Melderegisterauskunft über das Internet

Bitte machen Sie bei Ihrer Anfrage zur entsprechenden Person, über die Sie eine Auskunft erhalten wollen, möglichst viele und genaue Angaben. Die Anfrage wird von der Gemeinde geprüft und bei berechtigtem Interesse auch abgearbeitet bzw. zur Verfügung gestellt. Die gewünschte Information kann dann nur unter Angabe eines Passworts, das Sie bereits bei Ihrer Anfrage angeben und sich merken müssen, von Ihnen abgerufen werden.

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